Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6617
OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20 (https://dejure.org/2021,6617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2021 - 21 W 167/20 (https://dejure.org/2021,6617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2021 - 21 W 167/20 (https://dejure.org/2021,6617)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1953 BGB ; § 1954 BGB
    1. Bei einer sogenannten 'lenkenden Ausschlagung' stellt der Irrtum über die Person des nächstberufenen Erben grundsätzlich einen beachtlichen Rechtsfolgenirrtum als Inhaltsirrtum dar. 2. Irrt der Ausschlagende nicht über den durch seine Ausschlagung bewirkten ...

  • rechtsportal.de

    § 1953 BGB ; § 1954 BGB
    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über die Person des nächst berufenen Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über die Person des nächst berufenen Erben

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Erbausschlagung - Berliner Testaments

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 800
  • MDR 2021, 691
  • FGPrax 2021, 181
  • FamRZ 2021, 1751
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15

    Pflichtteilsrecht: Anfechtung der Annahme einer Erbschaft des mit Beschwerungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20
    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGH NJW 2016, 2954 ff, BGHZ 168, 210).
  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20
    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGH NJW 2016, 2954 ff, BGHZ 168, 210).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 20 W 197/16

    Irrtum über Person des Nächstberufenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20
    Diese Frage ist in der Literatur und Rechtsprechung zwar umstritten, wobei im Ausgangspunkt überwiegend von einem unbeachtlichen Motivirrtum ausgegangen wird; allerdings bei besonderen Fallkonstellationen - etwa bei Irrtum über die Anwachsung bei einem Miterben - mit der Modifikation, dass hier ein beachtlicher Rechtsfolgenirrtum angenommen wird (OLG Frankfurt, ErbR 2017, 565; KG Berlin, aaO, juris Rn. 29; vgl. zum Meinungsstand: MüKO-BGB/Leipold, 8. Aufl. 2020, § 1954 Rn. 7 mwN).
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01

    Anfechtung der Erbausschlagung: Anfechtungsgrund des Irrtums über eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20
    Der Fristbeginn als solcher wird durch den Irrtum indes nicht gehindert (RGZ 132, 1,5; KG Berlin, ZEV 2004, 283; BayOblG NJW-RR 1993, 780 und FamRZ 1998, 924; OLG Hamm, OLGZ 1985, 286; MüKo/Leipold, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1956 Rn. 8).
  • KG, 11.07.2019 - 19 W 50/19

    Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20
    Der Erklärende kann nach Auffassung des Senats die Ausschlagung wegen Inhaltsirrtums daher dann anfechten, wenn das Verfehlen des Lenkungsziels darauf beruht, dass die Erbschaft unmittelbar bei einer anderen Person als beabsichtigt eintritt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2019 - 3 Wx 166-17, juris Rn. 26, 28; aA KG Berlin, Beschluss vom 11.07.2019 - 19 W 50/19, juris Rn. 26, 27).
  • OLG Hamm, 10.06.1985 - 15 W 131/85

    Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20
    Der Fristbeginn als solcher wird durch den Irrtum indes nicht gehindert (RGZ 132, 1,5; KG Berlin, ZEV 2004, 283; BayOblG NJW-RR 1993, 780 und FamRZ 1998, 924; OLG Hamm, OLGZ 1985, 286; MüKo/Leipold, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1956 Rn. 8).
  • BayObLG, 22.12.1997 - 1Z BR 138/97

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft bei Irrtum über Sittenwidirgkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20
    Der Fristbeginn als solcher wird durch den Irrtum indes nicht gehindert (RGZ 132, 1,5; KG Berlin, ZEV 2004, 283; BayOblG NJW-RR 1993, 780 und FamRZ 1998, 924; OLG Hamm, OLGZ 1985, 286; MüKo/Leipold, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1956 Rn. 8).
  • BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92

    Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20
    Der Fristbeginn als solcher wird durch den Irrtum indes nicht gehindert (RGZ 132, 1,5; KG Berlin, ZEV 2004, 283; BayOblG NJW-RR 1993, 780 und FamRZ 1998, 924; OLG Hamm, OLGZ 1985, 286; MüKo/Leipold, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1956 Rn. 8).
  • RG, 11.12.1930 - IVb 27/30

    1. Anfechtung eines gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testaments, wenn der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20
    Der Fristbeginn als solcher wird durch den Irrtum indes nicht gehindert (RGZ 132, 1,5; KG Berlin, ZEV 2004, 283; BayOblG NJW-RR 1993, 780 und FamRZ 1998, 924; OLG Hamm, OLGZ 1985, 286; MüKo/Leipold, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1956 Rn. 8).
  • BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22

    Irrtum des eine Erbschaft Ausschlagenden bei Abgabe seiner Erklärung über die an

    Eine Auffassung sieht den Irrtum über die nächstberufene Person stets als einen Irrtum über die unmittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagung und damit als einen beachtlichen Inhaltsirrtum an (OLG Düsseldorf ZEV 2019, 469 Rn. 22; ZEV 2018, 85, 87 [juris Rn. 34]; wohl auch, im Ergebnis aber offenlassend OLG Frankfurt ZEV 2021, 507 Rn. 22, 24 f.; ebenfalls offengelassen von OLG Brandenburg ZEV 2022, 716 Rn. 16; BeckOGK/Rehberg, BGB § 119 Rn. 105 [Stand: 1. September 2022]; MünchKomm-BGB/Leipold, 9. Aufl. § 1954 Rn. 7; NK-BGB/Feuerborn, 4. Aufl. § 119 Rn. 51; NK-BGB/Ivo, 6. Aufl. § 1954 Rn. 7 f.; J. Schmidt in Erman, BGB 16. Aufl. § 1954 Rn. 3c; Staudinger/Singer, BGB (2021) § 119 Rn. 73; Ivo, ZEV 2017, 518, 519; Keim, ErbR 2022, 978 f.; ders., ErbR 2021, 1012, 1013 ff.; ders., ZEV 2020, 393, 400 f.).
  • OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19

    Lenkende Ausschlagung

    Nach einer mittlerweile starken Gegenauffassung soll es sich insoweit jedoch regelmäßig um einen Irrtum betreffend die unmittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagungserklärung handeln (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.05.2017 - 20 W 197/16, ZEV 2017, 515; Beschl. v. 06.02.2021 - 21 W 167/20, FamRZ 20211751; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 21.09.2017 - 3 Wx 173/17, ZEV 2018, 85; Beschl. v. 12.03.2019 - 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2022 - 3 W 59/22

    Feststellung der erforderlichen Tatsachen zur Erteilung eines beantragten

    Ob darüber hinausgehend in jedem Fall einer sogenannten "lenkenden Ausschlagung", in dem es dem Ausschlagenden gerade um den Eintritt des Anfalls an einen bestimmten Dritten ankommt, selbst dann, wenn der Anfechtende erkannt hat, dass nach § 1953 Abs. 2 BGB der Nächstberufene kraft gesetzlicher Erbfolge an seine Stelle tritt, er sich aber konkret über dessen Person geirrt hat, etwa, weil er die insoweit geltenden Regelungen betreffend die dann geltende Erbfolge falsch eingeschätzt hat, von einem beachtlichen Inhaltsirrtum ausgegangen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, I-3 Wx 137/17 3 Wx 137/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2019, I-3 Wx 166/17, 3 Wx 166/17; Ivo, Anmerkung zu OLG Frankfurt, 20 W 197/16 in ZEV 2017, 517 ff; in diese Richtung auch Staudinger/Singer (2021) BGB § 119, Rn 73 und MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2020, BGB § 1954 Rn. 7) oder hierin nur ein unbeachtlicher Motivirrtum zu sehen ist, da nur ein unbeachtlicher Irrtum über die mittelbare Rechtsfolge vorliege (so die noch herrschende Meinung, vgl. KG, a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2021, 21 W 167/20), ist umstritten, kann vorliegend aber dahinstehen.
  • OLG Brandenburg, 08.08.2022 - 3 W 59/22

    Anfechtung Erbausschlagung bei Irrtum über die Person des nächstberufenen Erben

    Ob darüber hinausgehend in jedem Fall einer sogenannten "lenkenden Ausschlagung", in dem es dem Ausschlagenden gerade um den Eintritt des Anfalls an einen bestimmten Dritten ankommt, selbst dann, wenn der Anfechtende erkannt hat, dass nach § 1953 Abs. 2 BGB der Nächstberufene kraft gesetzlicher Erbfolge an seine Stelle tritt, er sich aber konkret über dessen Person geirrt hat, etwa, weil er die insoweit geltenden Regelungen betreffend die dann geltende Erbfolge falsch eingeschätzt hat, von einem beachtlichen Inhaltsirrtum ausgegangen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, I-3 Wx 137/17 3 Wx 137/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2019, I-3 Wx 166/17, 3 Wx 166/17; Ivo, Anmerkung zu OLG Frankfurt, 20 W 197/16 in ZEV 2017, 517 ff; in diese Richtung auch Staudinger/Singer (2021) BGB § 119, Rn 73 und MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2020, BGB § 1954 Rn. 7) oder hierin nur ein unbeachtlicher Motivirrtum zu sehen ist, da nur ein unbeachtlicher Irrtum über die mittelbare Rechtsfolge vorliege (so die noch herrschende Meinung, vgl. KG, a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2021, 21 W 167/20), ist umstritten, kann vorliegend aber dahinstehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht